Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einbeziehung der AGB
(1) Die Radiosphere GmbH (nachfolgend „Radiosphere“) erbringt Dienstleistungen im Bereich Media Intelligence, Medienmonitoring, Open Source Intelligence (OSINT) sowie den Weiterverkauf (Reselling) von Softwarelösungen Dritter ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller Radiosphere erteilter Aufträge. Einzelheiten über den Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und diesen AGB.
(2) Diese AGB erstrecken sich auf alle Verträge, die mit dem Kunden, seinen Tochtergesellschaften oder Nachfolgegesellschaften abgeschlossen werden oder abgeschlossen worden sind. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Radiosphere stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen und Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Dienstleistung (z. B. Medien- und Narrativ-Analysen, Risiko- und Threat-Monitoring) oder die Vermittlung von Softwarelizenzen, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Die Entscheidung über die Art und Weise, wie die Dienstleistung zu erbringen ist, trifft Radiosphere.
(2) Radiosphere ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Dienstleistung zu beauftragen.
(3) Reselling: Tritt Radiosphere als Reseller von Software-Produkten Dritter auf, gelten für die Nutzung dieser Produkte vorrangig die Endnutzer-Lizenzbedingungen (EULA) des jeweiligen Drittherstellers, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Radiosphere schuldet in diesem Fall die Verschaffung des Zugangs bzw. der Lizenz, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die fehlerfreie Funktion der Dritt-Software, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Radiosphere oder deren Subunternehmer bei der Durchführung der Dienstleistungen nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde stellt sicher, dass alle seine erforderlichen Mitwirkungsleistungen (z. B. Bereitstellung von Suchbegriffen, Zugängen oder Freigaben) rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos erbracht werden.
(2) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht in der vereinbarten Art und Weise nach, hat er die daraus entstehenden Folgen (Mehraufwand, Verzögerung) zu tragen und Radiosphere hieraus entstehende Schäden zu ersetzen. Während dieser Zeit ist Radiosphere von den betroffenen Leistungspflichten befreit.
4. OSINT, Dritt-Plattformen und Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Plattform-Abhängigkeit: Die Dienstleistungen von Radiosphere (insbesondere im Bereich OSINT) basieren teilweise auf der Auswertung öffentlich zugänglicher Medieninhalte und schwer zugänglicher Plattformen (z. B. Social Media, Foren). Radiosphere hat keinen Einfluss auf die API-Richtlinien, Nutzungsbedingungen, Scraping-Restriktionen oder Paywalls dieser Drittanbieter. Schränken Plattformen den Zugang für Radiosphere ein, sperren diesen oder verteuern ihn unverhältnismäßig, stellt der Wegfall dieser spezifischen Datenquelle keinen Mangel der Leistung dar.
(2) Inhalte Dritter: Radiosphere gewährt dem Kunden lediglich Zugang zu von anderen Anbietern bereitgestellten Inhalten. Dem entsprechend übernimmt Radiosphere gemäß Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Qualität, Wahrheit und Aktualität der von Dritten angebotenen und abgerufenen Inhalte. Für die Nutzung und Verwertung der abrufbaren Inhalte ist der Kunde allein verantwortlich.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle genannten Preise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Alle Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Radiosphere berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Preisänderungen sind jederzeit möglich und werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Der Vertrag besteht nach Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Abrechnungszeitraums zu den geänderten Bedingungen fort. Der Kunde hat bei einer Erhöhung von mehr als 5 % die Möglichkeit, den Vertrag zum Änderungszeitpunkt schriftlich zu kündigen.
6. Gewährleistung und Systemgrenzen (KI & Monitoring)
(1) KI-Systemgrenzen: Der Kunde erkennt an, dass Radiosphere für Analysen komplexe, KI-gestützte Technologien einsetzt. Diese arbeiten probabilistisch. Geringfügige Unschärfen, Fehlinterpretationen von Narrativen (sog. Halluzinationen) oder das Übersehen einzelner Erwähnungen sind systembedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
(2) Threat Intelligence: Das Risiko- und Threat-Monitoring dient der bestmöglichen Unterstützung der Unternehmenssicherheit. Eine Garantie für die lückenlose Echtzeit-Erkennung aller potenziellen Bedrohungen oder Shitstorms (Ausschluss von "False Negatives") kann technisch nicht übernommen werden.
(3) Sind die originären Dienstleistungen von Radiosphere fehlerhaft, korrigiert Radiosphere den Fehler, sofern der Kunde dies innerhalb von 8 Tagen rügt. Ein Nachbesserungsanspruch besteht nicht, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nachkommt.
(4) Misslingt die Korrektur trotz zweimaliger Nachbesserung, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen wirkt die Minderung nur für die Zukunft.
(5) Bei Störungen von bereitgestellten Software-Tools hat Radiosphere das Recht, den Fehler innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen) nach Zugang der Meldung zu beheben, ohne dass Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
7. Datenschutz
(1) Radiosphere verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zu beachten.
(2) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern eine Rechtsgrundlage dies erlaubt. Details regelt die gesonderte Datenschutzerklärung sowie ggf. ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).
8. Urheberrechte und Fremdlizenzen (Print, TV, Radio)
(1) Alle Verwertungsrechte an den von Radiosphere erstellten eigenen Analysen und Dienstleistungen bleiben vorbehalten. Dem Kunden gelieferte Dokumente dürfen ausschließlich zum eigenen innerbetrieblichen Gebrauch verwendet werden.
(2) Drittlizenzen: Werden durch Radiosphere im Rahmen des Monitorings urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter bereitgestellt (z. B. Presseartikel, TV- oder Radiobeiträge), ist der Kunde selbst für die Einholung und Vergütung der dafür erforderlichen Nutzungs- und Leselizenzen (z. B. bei der PMG Presse-Monitor GmbH oder der VG Media) verantwortlich. Alternativ können diese Kosten nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung durch Radiosphere verauslagt und 1:1 an den Kunden weiterberechnet werden.
9. Freistellung
(1) Der Kunde haftet für die von ihm übermittelten Suchprofile und Inhalte.
(2) Verletzt der Kunde Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte nach § 8) oder verstößt er durch seine Nutzung der Ergebnisse gegen geltendes Recht, stellt er Radiosphere von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei und ersetzt Radiosphere den entstandenen Schaden inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung.
10. Haftung
(1) Radiosphere haftet gegenüber Unternehmern unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden (z. B. Reputationsschäden Dritter, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die darauf beruhen, dass eine Bedrohung im Rahmen des Threat-Monitorings nicht oder zu spät erkannt wurde (§ 6 Abs. 2).
(4) Die Haftung von Radiosphere ist in den Fällen des Absatzes 2 pro Kalenderjahr auf die Höhe des Betrages beschränkt, den der Kunde im jeweiligen Jahr für die Dienstleistung bezahlt hat.
(5) Radiosphere haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt (Naturereignisse, Kriege, Cyber-Angriffe auf globale IT-Infrastrukturen, Streiks).
11. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem festgelegten Datum oder mit Unterzeichnung durch beide Parteien.
(2) Verträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Radiosphere ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mehr als einen Monat mit der Zahlung in Verzug ist.
12. Sonstige Bestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform.
(2) Die Übertragung von Rechten auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Radiosphere.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Kirchheim unter Teck.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
AGB, Stand September 2026, © RADiOSPHERE GmbH - Eisenbahnstr. 59 - 73265 Dettingen u. Teck