Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Einbeziehung der AGB

(1) Radiosphere erbringt Dienstleistungen im Bereich Medienmonitoring und Medienanalyse ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller Radiosphere erteilter Aufträge. Einzelheiten über den Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstrecken sich auf alle Dienstleistungsverträge, die mit dem Kunden, seinen Tochtergesellschaften oder Nachfolgegesellschaften abgeschlossen werden oder abgeschlossen worden sind.

  1. Leistungen

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Die Entscheidung über die Art und Weise, wie diese Dienstleistung genau zu erbringen ist, trifft Radiosphere.

(2) Radiosphere ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Dienstleistung zu beauftragen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Radiosphere oder deren Subunternehmer bei der Durchführung der Dienstleistungen nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde stellt sicher, dass alle seine erforderlichen Mitwirkungsleistungen oder die seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und für Radiosphere kostenlos erbracht werden.

(2) Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht in der vereinbarten Art und Weise ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen wie etwa Mehraufwand oder Verzögerung zu tragen und alle Radiosphere hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Während dieser Zeit ist Radiosphere von den Verpflichtungen, die sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, befreit.

  1. Verantwortlichkeit für Inhalte

Radiosphere gewährt lediglich den Zugang des Kunden zu von anderen Anbietern bereitgestellten Inhalten und Informationen. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – nicht von Radiosphere, sondern von Dritten angeboten und verantwortet. Dem entsprechend übernimmt Radiosphere gemäß Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Qualität und Aktualität der von Dritten angebotenen und vom Kunden abgerufenen Inhalte sowie deren Verwendung durch den Kunden. Für die Nutzung der abrufbaren Inhalte und deren Verwendung ist der Kunde allein verantwortlich.

  1. Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle genannten Preise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Alle Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Radiosphere ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von acht (8) Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Radiosphere tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. §288 Abs. 4 BGB findet Anwendung.

(4) Preisänderungen sind jederzeit möglich und werden dem Kunden von Radiosphere mitgeteilt. Der Vertrag besteht nach Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Abrechnungszeitraums zu den geänderten Bedingungen fort.  Der Kunde hat bei einer erheblichen Preiserhöhung die Möglichkeit, den Vertrag zum Erhöhungszeitraum schriftlich zu kündigen.

  1. Gewährleistung

(1) Sind die von Radiosphere erbrachten Dienstleistungen fehlerhaft, so korrigiert Radiosphere den Fehler, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß 3. innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung nachkommt. Als nicht fehlerhaft gelten Einschränkungen bei der Qualität der Dienstleistungen aufgrund nicht beeinflussbarer technischer Gegebenheiten. Ein Nachbesserungsanspruch besteht nicht, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß 3. nicht fristgerecht nachkommt.

(2) Misslingt die Korrektur nach Absatz 1 trotz zweimaliger Nachbesserungen, so kann der Kunde innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Dienstleistung eine angemessene Minderung des Entgelts erlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen kann die Minderung nur für die Zukunft geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Minderung ist ausgeschlossen.

(3) Eine darüberhinausgehende Gewähr, insbesondere für Vollständigkeit der gelieferten Daten bzw. Ergebnisse, übernimmt Radiosphere nicht.

(4) Für Lieferungen durch elektronische Tools und Internet-Dienstleistungen werden dem Kunden das Softwareprodukt und die darauf bezogene Dokumentation zur Verfügung gestellt ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent.

(5) Bei Störungen der Lieferung, die nicht mit der Dienstleistung zusammenhängen, hat Radiosphere das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Fehlermeldung des Kunden den Fehler zu beheben, ohne dass für diesen Zeitraum Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.

(6) Bei Störungen eines beim Kunden durch Radiosphere installierten Softwareprodukts, die auf die beim Kunden bereits vorhandene Software zurückgehen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

(1) Radiosphere verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG) zu beachten.

(2) Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet, genutzt oder an Dritte übermittelt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das DSGVO, TKG, das TMG oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

(3) Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung von personenbezogenen Daten bei Radiosphere verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

  1. Urheberrechte

(1) Alle Verwertungsrechte an den von Radiosphere erbrachten Dienstleistungen bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen davon sind nur im gesetzlichen urheberrechtlichen Rahmen oder aufgrund einer besonderen Vereinbarung zulässig.

(2) Dem Kunden durch Radiosphere gelieferte Dokumente und Daten dürfen, ungeachtet des jeweiligen Trägermediums, ausschließlich zum eigenen innerbetrieblichen Gebrauch im Rahmen der urheberrechtlichen Bestimmungen verwendet werden.

  1. Freistellung

(1) Der Kunde haftet für die von ihm übermittelten Inhalte.

(2) Verletzt der Kunde Rechte Dritter infolge eines Verstoßes gegen die Regelungen von 4. oder verstößt er durch von ihm übermittelte Inhalte oder Informationen gegen gesetzliche Bestimmungen, so stellt er Radiosphere von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Radiosphere den entstandenen Schaden.

  1. Haftung

(1) Gegenüber Unternehmern haftet Radiosphere für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Radiosphere, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Radiosphere für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(2) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Radiosphere, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Radiosphere. Die Haftung ist ausgeschlossen für die dem Kunden entgangenen Gewinnen, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schaden, Mangelfolgeschäden sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Kunden gemäß 3. oder 4. dieser AGB verursacht werden.

(3) Die Haftung von Radiosphere gegenüber Unternehmern ist unbeschadet der Haftungsbeschränkung in Absatz (2) in jedem Fall beschränkt auf die Höhe des Betrages, den der Kunde für die Dienstleitung bezahlt hat bzw., bei Dauerschuldverhältnissen, während der Dauer eines Kalenderjahres zu zahlen hat.

(4) Radiosphere haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt, das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen und Lücken der Informationsquellen von Radiosphere.

  1. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Dienstleistungsvertrag beginnt mit dem darin festgelegten Datum. Ist kein Datum festgelegt worden, beginnt er an dem Arbeitstag, der der Unterzeichnung der zeitlich letzteren Partei folgt.

(2) Der Dienstleistungsvertrag kann von den Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Radiosphere ist unter anderem zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mehr als einen Monat mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist.

  1. Sonstige Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Dienstleistungsvertrag auf einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von Radiosphere.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kirchheim unter Teck.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden. Das gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine von den Parteien unvorhergesehene Lücke aufweisen.

 

AGB, Stand Dezember 2022, © RADiOSPHERE GmbH – Eisenbahnstr. 59  –  73265 Dettingen u. Teck

Allgemeine Geschäftsbedingungen  – Dezember 2022 (DE)

GTC General Terms and Conditions, Dezember 2022 (EN)